Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Vertragsvereinbarungen sind Bestandteil aller zwischen Universe Veranstaltungstechnik (UNIVERSE) und dem Vertragspartner (Kunde) geschlossenen Verträgen über Vermietung von Gegenständen sowie Sach- und Dienstleistungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von UNIVERSE sind stets vorbehaltlich einer Zwischenvermietung. Die verbindliche Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform.
§ 3 Preise
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in dem jeweils bei Vertragsabschluss erstelltem Angebot von UNIVERSE enthaltene Mietpreis als vereinbart. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Lager. Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Gebrauchsüberlassung
Bei den von UNIVERSE vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch geschultes Personal erfordern. Der Kunde bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Die Geräte müssen spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand unaufgefordert zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe erfolgt für jeden angefangenen Tag die volle Tagesmietpreisberechnung. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Ware.
§ 5 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde verpflichtet sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte sowie zur Einhaltung aller in Zusammenhang mit technischen Geräten geltenden Sicherheitsbestimmungen zu sorgen. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie
Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechung oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen. Darüber hinaus übernimmt er die Haftung bei Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden (außer natürlicher Verschleiß), mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch Dritte und höhere Gewalt sowie Feuer und Wasserschäden auch zwischen Aufbau-,
Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten selbst wenn die Bedienung der Geräte durch UNIVERSE- Personal erfolgt.
Der Kunde haftet für Schäden und Verlust und dergleichen bis zur Höhe des zum Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertes der gemieteten Teile.
Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Der Kunde übernimmt alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Genehmigungen und GEMA Anmeldungen.
§ 6 Pflichten von UNIVERSE
UNIVERSE verpflichtet sich, Mietgegenstände in einwandfreiem, betriebsbereiten Zustand dem Kunden zu übergeben. Sollten sich bei der Benutzung der Gegenstände Mängel zeigen, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, so hat der Mieter gegenüber UNIVERSE keine Ansprüche, die den vereinbarten Mietzins für den Gegenstand, an dem sich der Mangel zeigte, übersteigen. Die Haftung für eventuelle Folgeschäden und Ausfälle, auch bei Bedienung durch UNIVERSE Personal, ist ausgeschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen UNIVERSE und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.